FAQ - Trauerreden | Trauerbegleitung | Fachberatung | Gabriela Munsch | Koblenz

Trauerrede, Trauerbegleitung & Fachberatung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo findet das Trauergespräch statt und wie lange dauert es?

Das Vorgespräch zur Rede findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt, kann aber auch an einem neutralen Ort stattfinden.
Sie sollten dafür ca. 1,5 Stunden einplanen.

Kann ich auch selbst einen Redebeitrag gestalten?

Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Ich gebe aber zu bedenken, dass die emotionale Nähe zu der verstorbenen Person es schwierig für Sie machen kann, das Aufgeschriebene auch selbst vorzutragen. Ihre diesbezüglichen Wünsche und Ideen können Sie gerne mit mir besprechen.

Welche Musik darf auf einer Trauerfeier gespielt werden?

Grundsätzlich darf jede Art von Musik gespielt werden. Gerne rege ich an, Musik zu verwenden, die Erinnerungen an die verstorbene Person weckt oder als trostreich für Sie als trauernde Angehörige erlebt wird.

Wie hoch sind die Kosten für eine Trauerbegleitung?

Die Trauerbegleitung wird pro Termin abgerechnet. Mein Honorar richtet sich nach dem zeitlichen Umfang der Leistung. Konkrete Informationen dazu gebe ich Ihnen gerne auf Anfrage.

Wie lange dauert eine Trauerbegleitung?

In einem ersten Gespräch besprechen wir die Zielsetzung Ihres Anliegens. Anzahl und Abstände weiterer Termine legen wir gemeinsam fest. Ein Termin dauert in der Regel 50 Minuten, kann aber auf Wunsch auch verlängert werden. Die Dauer der Begleitung insgesamt richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf.

Bieten Sie auch Trauergruppen an?

Das Erlebnis mit dem eigenen Schmerz nicht alleine dazustehen und verstanden zu werden, kann besonders auch in Gruppen mit anderen Trauernden erlebt werden. Aus einem Kreis Gleichgesinnter erwächst erfahrungsgemäß immer Kraft, Sicherheit, Orientierung und Zuversicht.

Neben den bestehenden Angeboten, zum Beispiel der örtlichen Hospizvereine, biete ich von Zeit zu Zeit Gruppen mit besonderen Schwerpunkten an. Diese finden Sie dann unter dem Punkt „Aktuelles“.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für eine Trauerbegleitung?

Die Trauerbegleitung ist leider keine Kassenleistung und muss in der Regel privat gezahlt werden.

Ist eine Beratung per Telefon oder Internet möglich?

Nach einem persönlichen Vorgespräch ist dies bei Bedarf möglich.

Ist Diskretion gewährleistet?

Für mich ist es selbstverständlich Ihr Anliegen und Ihre Informationen vertraulich zu behandeln.